K-S-B
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. K-S-B Betonbohren Betonsägen
1
Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte
-Die Sägeschnitte und Bohrpunkte sind bauseits anzuzeichnen und einzumessen.
-Es wird jegliche Haftung der Fa. K-S-B für Schäden und Folgeschäden durch fehlerhaftes Markieren oder fehlerhafte Angabe der Durchmesser ausgeschlossen.
-Arbeiten über 2,5m Höhe ist bauseits ein fachgerechtes Gerüst zu stellen.
2
Energieversorgung und Wasseranschluss
Der Auftraggeber hat einen Wasseranschluss mit einem Wasserdruck von mindestens 1 bar, und einer Energieversorgung von,
230 V/16 Ampere für Kleinbohrarbeiten,
380V/ 25 Ampere für Kleinsägearbeiten sowie,
380V/35 Ampere für leistungsstärkere Maschinen bereit zu stellen.
3
Haftung
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist. Für Wasserschäden und jegliche Schäden der Versorgungsleitungen (Heizung, Sanitär, Elektro) wird von der Fa. K-S-B keine Haftung übernommen. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Für schuldhaftes Verhalten unseres Personals haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche bei Maschinenschaden, Schlechtwetter, Unfall was zur Arbeitsunterbrechung führt sind ausgeschlossen.
4
Zahlung
Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Es gelten die Angaben auf der Rechnung. Bei längeren Arbeiten am Bauvorhaben stellen wir wöchentlich Abschlagsrechnungen aus. Werden unsere Rechnungen nicht innerhalb des Zahlungsziels beglichen oder durch Absprache in Sicherheit gestellt, so stellen wir die Arbeiten ein ohne Anspruch auf Ersatz.
5
Anerkennung
Durch die Erteilung des Auftrages (mündlich oder schriftlich) erkennt der Auftraggeber die aufgeführten Bedingungen gemäß dem Angebot oder der zugrunde liegenden Richtpreisliste der Fa. K-S-B an.
6
Gewährleistung
Eine ab der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und Sicherheitsleistung gemäß VOB A §13
Und §14 ist ausgeschlossen.
7
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bayreuth
8
Sondervereinbarungen
-Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen lässt die Gültigkeit der anderen Bedingungen unberührt.
-Die Entsorgung von Bauschutt und Bohrkernen bleibt Leistung des Auftraggebers, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
-Die Auftragsdurchführung darf nur nach vorheriger Absprache mit der Fa. K-S-B unterbrochen werden. Für Wartezeiten, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, verrechnen wir unsere Stundensätze dies gilt auch für verspätetes Ermessen und Anzeichnen. Zusätzliche An- und Abfahrtskosten werden in Rechnung gestellt.

Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte auf bequeme Weise:
Telefon:
Keil: 0176 63215663
Basters: 0173 8267508
E-Mail: k-s-b@mail.de

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