K-S-B
1
Ausführung
Der Auftraggeber hat für die unentgeltliche Bereitstellung und Nutzung von Wasser und Energie zu sorgen.
Die Kennzeichnung der Bohr- und Sägestellen ist vom Auftraggeber vorzunehmen.
Bei Arbeiten über 2,5m Höhe ist bauseits ein fachgerechtes Gerüst zu stellen.
Anfallender Bauschutt / Bohrkerne bleiben Eigentum des Auftraggebers, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden.
2
Geltung
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, der jeweils gültigen VOB sowie dem Regelwerk für die Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Betonbohren, Betonschneiden, Spalten und Pressen sowie technischem Betonabbau. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

3
Wartezeiten
Etwaige Wartezeiten, die der K-S-B wegen nicht abgeschlossener Vorbereitungsarbeiten entstehen, werden wie Regiearbeiten verrechnet.
Während der Wartezeit wird für bereitgestelltes Kernbohrgerät ein pauschaler Satz in Höhe von Euro 50,-/Std. vereinbart. Der Stundensatz für einen bereitgestellten Fugenschneider beträgt Euro 60,-/Std., der Satz für eine bereitgestellte Diamantwandsäge beträgt Euro 75,-/Std.
Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4
Zahlung
Die vereinbarten Preise sind bei Auftragserteilung bindend, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden
Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kredit- würdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu berechnen.
5
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In diesem Fall soll die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder deren Teil durch die Regelung ersetzt werden., die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

6
Haftung
Der Auftraggeber ist verantwortlich,die Fragen der Statik und der sich möglicherweise unter Putz oder
im Boden/der Decke befindlichen Leistungen zu klären.

Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte auf bequeme Weise:
Telefon:
Keil: 0176 63215663
Basters: 0173 8267508
E-Mail: k-s-b@mail.de

© All Right Reserved.K-S-B.
e-mail us: k-s-b@mail.de
Made on
Tilda